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Einschulungsinformation

Stand: Juli 2023

 

1. Rechtliche Grundlagen

Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig.

 

Kinder, die danach das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden. Die Entscheidung über eine vorzeitige Einschulung liegt bei der Schulleitung.

 

2. Ablauf

  • Im September/Oktober vor dem Jahr der Einschulung werden alle Eltern angeschrieben, deren Kinder in unserem Zuständigkeitsbereich liegen und bis zum 30.06. des Folgejahres das 6. Lebensjahr vollenden. In diesem Brief erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
  • Sollte Ihr Kind nach dem 30.06. das 6. Lebensjahr vollenden und Sie denken über eine vorzeitige Einschulung nach, halten Sie auf jeden Fall die Anmeldezeiträume ein. Sie werden nicht angeschrieben und müssen sich rechtzeitig selbst kümmern. In der Regel bekommen Sie den Beginn der Einschulungsmodalitäten durch unsere Ankündigung des Infoabends als Aushang in Ihrer Kita mit.
  • Kurz vor den Herbstferien im Jahr vor der geplanten Einschulung findet unser Informationsabend statt.
  • In den ersten zwei Wochen nach den Herbstferien liegt der Anmeldezeitraum.
  • Alle wichtigen Termine und Informationen werden Ihnen in dem o.g. Brief mitgeteilt. Während Ihres Anmeldetermins erhalten Sie ebenso Informationen zur schulärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt Bad Segeberg.

3. Aufnahmekapazitäten

  • Rechtzeitig vor dem Einschulungsverfahren wird mit der Schulaufsicht und dem Schulträger die Zügigkeit des kommenden ersten Jahrganges festgelegt.
  • Pro Zug werden max. 26 Kinder aufgenommen.
  • Wunschschulkinder nehmen wir gerne auf, sofern es unsere Aufnahmekapazitäten ermöglichen.
  • Eine Zu- oder Absage eines Schulplatzes erhalten Sie im ersten Quartal des Jahres der Einschulung. Danach werden nur noch schulpflichtige und neu zugezogene Kinder aufgenommen.
  • Übersteigen die Anmeldezahlen die Anzahl an Schulplätzen nehmen wir die Kinder in der folgenden Rangfolge auf:
    1. Zuständigkeitsbereich (Aufnahmepflicht)
    2. Härtefallregelung
    3. Geschwisterkinder
    4. Entfernung zur Schule
    5. Losverfahren

4. Wichtige Informationen vor Schulbeginn:

Informationen über die Klasse, Klassenlehrkraft sowie den Ablauf und Termin des Einschulungstages erhalten Sie direkt vor den Sommerferien (ca. 7 Wochen vor Einschulung).

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